fOTOLUTION by Mareen Haller

Die Entwicklung unvergesslicher Erinnerungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltung 

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden  AGB genannt) gelten für alle vom Fotografierenden durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.  Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des  Angebots des Fotografierenden durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des  Bildmaterials zur Veröffentlichung.  Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei  Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotografierende diese schriftlich anerkennt.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografierenden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 


 Auftragsproduktionen 

Soweit der Fotografierende Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten  während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografierenden  anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotografierende nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Der Fotografierende ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden  nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografierenden ausgewählt.  Sind dem Fotografierenden innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 


Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) 

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografierenden gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.  Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind  eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografierenden, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an  Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen  Verarbeitung weitergeben.  Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder  Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang  mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß  und wie verzeichnet zugegangen. 

 
Nutzungsrechte 

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen  Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von  mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige  Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der  Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben  hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im  Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich  des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografierenden. Das gilt insbesondere für:  eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,  produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen  Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung  oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur  Herstellung von Hardcopies geeignet sind.  Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografierenden und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochtergesellschaften zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografierenden vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografierenden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. 

 
Haftung 

Der Fotografierende übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde  für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

 
Honorare 

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich  nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-  Marketing (MFM). Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 UStG enthält der keine Umsatzsteuer.  Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem  vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.  Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,  Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche  Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.  Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion  in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung  fällig. Der Fotografierende ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.  Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in  Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei  Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke  fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens  EURO 75,00 pro Aufnahme an.  Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.  Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen  Gegenforderungen. 

 
Rückgabe des Bildmaterials 

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind  die Datenträger zu vernichten. Der Fotografierende haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.  Überlässt der Fotografierende auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografierenden schriftlich bestätigt worden ist.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in  branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der  Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografierenden

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Vertragsstrafe, Schadensersatz 

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografierenden erfolgten) Nutzung,Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 

 
 Allgemeines 

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei  Lieferungen ins Ausland.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der  Schriftform.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine entsprechende wirksame  Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch  am nächsten kommt.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografierenden.

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